www.klugscheiss.de: Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Küstengewässer) vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten. In Wasserschutzgebieten gelten festgelegte Verbote und Handlungsbeschränkungen, um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen.
Wasserschutzgebiete sind von den Naturschutzgebieten und den anderen Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu unterscheiden. Gebiete können zugleich etwa Wasser- und Naturschutzgebiet sein. So fällt beispielsweise ein Teil des Naturschutzgebietes Eldena zugleich in die Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes Groß Schönwalde.
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